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Mai 2020

FinanzhilfenRettungsschirm wird auf Heilmittelpraxen ausgeweitet

14.04.20201 Min. LesedauerIWW

Der Rettungsschirm, der wegen der Coronapandemie Finanzhilfen für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte vorsieht, wird nun u. a. auch auf Heilmittelpraxen ausgeweitet. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor.

Demnach sollen Physiotherapeuten als Einmalzuschuss 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem 4. Quartal 2019 erhalten. Das entspricht einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 970 Mio. Euro. Zudem sollen den Heilmittelerbringern Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen erstattet werden.

Merke | Nach einer am 27.04.2020 bekannt gewordenen internen Verfahrensanweisung der Bundesagentur für Arbeit soll kein Kurzarbeitergeld beansprucht werden dürfen, wenn auch Ausgleichszahlungen aus dem vom Bundestag beschlossenen Rettungsschirm gewährt werden. Der SHV indes bestätigt in einer Pressemeldung vom 28.04.2020 den Anspruch der Heilmittelpraxen auf Kurzarbeitergeld. Sobald eine Einigung feststeht, wird PP darüber berichten.

AUSGABE: PP 05/2020, S. 1 · ID: 46503207

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