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GesetzgebungKrankschreibungen sind ab sofort wieder per Telefon möglich

14.12.20231 Min. LesedauerIWW

Gute Nachrichten für Ihre Praxismitarbeiter: Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten wieder möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen.

Der Arzt befragt den Patienten zu den Beschwerden und entscheidet anschließend, ob eine Untersuchung in der Praxis notwendig ist. Eine telefonische Krankschreibung kann für bis zu fünf Tage ausgestellt und telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

AUSGABE: PP 01/2024, S. 1 · ID: 49841030

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