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VergütungVergütung für Physiotherapeuten in der GKV und in der DGUV steigt zum 01.01.2024

11.12.20232 Min. LesedauerIWW

Mit Beginn des Jahres 2024 steigt die Vergütung für Physiotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 6,44 Prozent und in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) um rund 10,9 Prozent. Das teilen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband für Physiotherapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband übereinstimmend auf ihren Websites mit. Die GKV-Preisliste finden Sie online unter iww.de/s10130, die DGUV-Preisliste online unter iww.de/s10131.

Für die Vergütungserhöhung in der GKV war diesmal kein Schiedspruch nötig. Bereits nach einem Sondierungsgepräch und zwei Verhandlungsterminen konnten die o. g. Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband eine Einigung erzielen. In die Vergütungserhöhung von 6,44 Prozent flossen die Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 und die prognostische Kostensteigerung für 2024 ein. Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2024.

Über die Vergütung in der DGUV hatten sich die Physiotherapieverbände mit der DGUV und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zunächst auf eine Erhöhung von 4,9 Prozent zum 01.01.2024 geeinigt. Zusätzlich wurde vereinbart, dass weitere Erhöhungen künftig an die Vergütungsentwicklung in der GKV gekoppelt sind. Dies führt zu einer zweiten Stufe der Anpassung und erhöht die Vergütung in der DGUV um insgesamt ca. 10,9 Prozent.

Merke | Maßgebend für die Abrechnung der neuen Vergütung ist in der GKV der erste Behandlungstag einer Verordnung. D. h., für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.12.2023 stattfindet, dürfen die erbrachten Leistungen zu den neuen Preisen abgerechnet werden. Bei DGUV-Fällen dürfen alle Verordnungen abgerechnet werden, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt wurden.

AUSGABE: PP 01/2024, S. 1 · ID: 49834701

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