Arbeitsrecht/HausrechtDiese rechtlichen Spielregeln gelten für Hunde von Mitarbeitern und Patienten in Physiopraxen
Sie sollen gut fürs Arbeitsklima sein, die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter steigern: In immer mehr Unternehmen sind Bürohunde Teil des Arbeitsalltags. Auch in Physiopraxen „arbeiten“ immer mehr Fellnasen – ob als ausgebildeter Therapiehund oder einfach als Maskottchen. Positive Wirkungen auf Patienten und das Praxisklima werden berichtet – Hunde können Patienten zu bestimmten Übungen motivieren, die Kommunikation ist freundlicher und der Umgang entspannter (PP 12/2018, Seite 11 f.). Rechtlich spricht im Grundsatz nichts gegen einen Hund in der Praxis – solange sich dieser an bestimmte Spielregeln halten kann.
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2024, S. 10 · ID: 49840534