DatenschutzDie neue DSGVO in der Physiopraxis: Vorgaben für die Auftragsdatenverarbeitung
Am 25.05.2018 entfaltet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihre volle Wirkung (PP 12/2017, Seite 13). Sie regelt neben der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ihre Physiotherapiepraxis u. a. auch die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Damit ist die Verarbeitung von Daten gemeint, mit der Sie externe Dienstleister beauftragen (z. B. für die Abrechnung von Behandlungen, PP 11/2017, Seite 10). Sowohl auf Sie als Auftraggeber als auch auf Ihre Dienstleister kommen mit der DSGVO neue Verpflichtungen zu. PP fasst diese zusammen.
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EinloggenAUSGABE: PP 02/2018, S. 18 · ID: 45020967