VergütungReferentenentwurf: Beihilfefähige Höchstbeträge sollen steigen
Die beihilfefähigen Höchstbeträge sollen deutlich steigen. Auch neue Leistungspositionen sollen berücksichtigt werden. Das sieht zumindest ein Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) vor. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht darin eine Verbesserung der therapeutischen Versorgung.
Der Entwurf sieht eine zweistufige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge vor. In Stufe eins ist eine Anpassung um ca. 20 Prozent, und in Stufe zwei um ca. zehn Prozent geplant. In Summe würden die erstattungsfähigen Höchstbeträge damit um rund 32 Prozent steigen, so der SHV. Daneben sind Anpassungen in den Leistungsverzeichnissen enthalten. So erfolgt bei der Ergotherapie die Aufnahme der Beratungsleistungen und der Belastungserprobung. Im Bereich der Physiotherapie soll es zukünftig eine neue Befundposition und eine Position „Palliativ Care“ geben. Zudem sind für die Podologie fünf Leistungspositionen zur Nagelspangenbehandlung mit drei verschiedenen Spangenarten neu hinzugekommen. Der SHV begrüßt diese Entwicklung sehr. Allerdings bemängelt er zugleich, dass der Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung neu mit 30 Minuten festgelegt wurde. Der Erstattungssatz (19,50 Euro) sei im Entwurf zwar linear erhöht worden, aber nicht an den neuen zeitlichen Richtwert angepasst.
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AUSGABE: PP 02/2018, S. 1 · ID: 45099965