LeserforumOptimierung der umsatzrelevanten Arbeitszeit: Ist eine Rezeptionskraft schon berücksichtigt?
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihre Auseinandersetzung mit Selbstzahlerleistungen als Lösungsansatz gegen den Fachkräftemangel gelesen (PP 01/2018, Seite 4). Laut Ihrem Gegenvorschlag bewirkt die Optimierung der umsatzrelevanten Arbeitszeit einen Lohnzuwachs von 291 Euro pro Monat (im Vergleich zu 70 Euro bei Ausbau des Selbstzahlerangebots). Dazu habe ich folgende Frage: Ist in Ihrer Modellrechnung schon eine Rezeptionskraft berücksichtigt?“
Antwort: Den Lohn- bzw. Umsatzzuwachs erreichen Sie ohne zusätzliche Rezeptionskraft. Um Heilmittelpraxen zu optimieren, gibt es (je nach Vorgabe) verschiedene Stellschrauben. In dem o. g. Beispiel geht es um die umsatzrelevante Nutzung der verfügbaren Arbeitszeit (AZ) der Therapeuten. Im Schnitt liegt diese in Heilmittel-Praxen unter 80 Prozent. Um die umsatzrelevante AZ abschätzen zu können, ist der Jahresumsatz entscheidend. Dieser hängt von vielen Variablen ab (z. B. Zeittakt, Privatpatientenanteil, Erstattungssätze der Krankenkassen, Schwerpunkt des Heilmittelangebots, Privatpreise, Urlaubsanspruch, Feiertage, durchschnittliche Krankheitstage).
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AUSGABE: PP 02/2018, S. 7 · ID: 45056921