ErbRechtDigitales Testament und digitale Vorsorgevollmacht: Haben Sie daran gedacht?
17.01.20185 Min. Lesedauervon RA Michael Lennartz und RA Manfred Weigt, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn, Berlin, Baden-Baden
Nahezu alle Physiotherapeuten sind viel in der „digitalen Welt“ unterwegs – beruflich wie privat: Internetanschluss, E-Mail-Adresse, ein Account bei Facebook, Google & Co. sowie die Abwicklung der Bankgeschäfte und Kennwörter für den Praxiscomputer bzw. private Geräte (Computer, Tablet) gehören zum Alltag dazu. Was aber im Falle des Todes mit dem „Leben im Netz“ geschieht, bedenken Praxisinhaber oft kaum. Versäumnisse können gravierende Folgen bis zur Handlungsunfähigkeit von Erben und z. B. Praxispartnern haben. Beugen Sie dem rechtzeitig vor.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 02/2018, S. 15 · ID: 45022774