· Fachbeitrag · Berufsrecht
Bundesverwaltungsgericht hält sektorale HP-Erlaubnis für Chiropraktik für zulässig
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
Ist die Erteilung einer auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkten Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis möglich? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat diese Frage in zwei Fällen abschließend bejaht und damit zugunsten der Kläger – beide sind Physiotherapeuten – entschieden (Urteile vom 09.07.2026, Az. 3 C 9/24 und Az. 3 C 10/24).
Kläger aus Bayern setzt sektorale HP-Erlaubnis gerichtlich durch
Der Kläger, ein Physiotherapeut im Besitz einer auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkten HP-Erlaubnis, beantragte bei der zuständigen Behörde eine auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkten HP-Erlaubnis. Diese sektorale HP-Erlaubnis wollte er ohne Kenntnisprüfung erhalten. Die zuständige Behörde lehnte seinen Antrag ab. Dagegen klagte der Physiotherapeut.
Der Weg durch die Instanzen
Das Verwaltungsgericht (VG) München gab der Klage statt (Urteil vom 18.01.2018, Az. M 27 K 17.693, Einzelheiten in PP 06/2018, Seite 9). Auf die Berufung der Behörde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klage ab (Urteil vom 23.11.2023, Az. 21 B 19.2015). Begründung: Hinsichtlich der Chiropraktik bestehe weder im Hinblick auf die zu behandelnden Krankheitsbilder noch hinsichtlich der anzuwendenden Behandlungstechniken ein fest umrissenes, abgrenzbares Berufsbild.
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