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Wettbewerbsrecht„Top Mediziner“: BGH definiert Kriterien für die Vergabe und Gestaltung von „Ärztesiegeln“

30.09.20262 Min. Lesedauervon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund

Entgeltlich bereitgestellte Testsiegel für Ärztinnen und Ärzte müssen zur Vermeidung einer Irreführung strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel erfüllen. Dies hat der BGH bezüglich durch das Magazin „FOCUS Gesundheit“ in den Jahren 2020 und 2021 erteilter Logos entschieden, die Ärztinnen und Ärzte als „Top Mediziner“ ausweisen (Urteil vom 30.06.2026; Az. I ZR 130/25). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant.

Wettbewerbshüter begehren Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils

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AUSGABE: PP 10/2026, S. 15 · ID: 50957161

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