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ArbeitsrechtWann haben Angestellte Anspruch auf ein „Zwischenzeugnis“?

18.08.20262 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Wenn ein Mitarbeiter auf Sie zutritt und ein Zwischenzeugnis verlangt, sollten Sie ihn nicht vorschnell darauf verweisen, dass kein gesetzlicher Anspruch besteht. Dieser Anspruch kann nämlich auch bestehen, wenn ein „triftiger Grund“ vorliegt. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (Urteil vom 04.03.2026, Az. 5 SLa 495/25).

Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis, Arbeitnehmer klagt erfolgreich

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AUSGABE: PP 10/2026, S. 16 · ID: 50912796

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