Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Feier zur Verabschiedung eines Mitarbeiters führt nicht zu Arbeitslohn

Immer mehr Leistungsträger gehen in den Ruhestand. Wenn Sie sich bei solchen Mitarbeitern mit einem kleinen Empfang verabschieden wollen, stand bisher oft die Frage im Raum „Sind diese Kosten nicht lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn?“. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dieses Risiko entschärft. Von Ihnen getragene Aufwendungen sind dann kein Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest handelt, das Sie als Arbeitgeber ausrichten.

Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Geburtstagsfeier und Verabschiedung

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

ID: 50961173

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte