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HeilmittelverordnungEntlassmanagement seit 01.10.2017 in Kraft

17.10.20171 Min. LesedauerIWW

Seit dem 01.10.2017 können Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel verordnen. Bisher mussten Patienten nach einem stationären Aufenthalt zunächst eine ambulante Arztpraxis aufsuchen, um eine Heilmittel-VO zu erhalten. Über die Einzelheiten zum Entlassmanagement hatte PP bereits berichtet (PP 02/2016, Seite 2).

AUSGABE: PP 11/2017, S. 1 · ID: 44950195

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