HeilmittelverordnungEntlassmanagement seit 01.10.2017 in Kraft
17.10.20171 Min. LesedauerIWW
Ausgabe 2 | 2016
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Seit dem 01.10.2017 können Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel verordnen. Bisher mussten Patienten nach einem stationären Aufenthalt zunächst eine ambulante Arztpraxis aufsuchen, um eine Heilmittel-VO zu erhalten. Über die Einzelheiten zum Entlassmanagement hatte PP bereits berichtet (PP 02/2016, Seite 2).
AUSGABE: PP 11/2017, S. 1 · ID: 44950195