Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. FG Münster: Kurse für Aquajogging und Aquafitness sind umsatzsteuerfrei

UmsatzsteuerFG Münster: Kurse für Aquajogging und Aquafitness sind umsatzsteuerfrei

05.11.20174 Min. Lesedauervon Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

Bei der Besteuerung physiotherapeutischer Leistungen geht es vor allem darum, ob eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt oder nicht. Auch Unterrichtsleistungen können in bestimmten Fällen umsatzsteuerfrei sein. So hat eine Schwimmschule erreicht, dass ihre Kurse für Aquajogging und Aquafitness von der Umsatzsteuer befreit werden. (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 15.08.2017, Az. 15 K 2689/14 U). Mit seinem Urteil hat das Gericht die Diskussion über die Umsatzsteuer für Aquajogging und Aquafitness neu eröffnet.

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 11/2017, S. 6 · ID: 44950193

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte