LeserforumHaben Mitarbeiter Anspruch auf Sonderurlaub?
Frage: „Gibt es einen gesetzlichen Anspruch eines Mitarbeiters auf Sonderurlaub über den vertraglich vereinbarten Jahresurlaub hinaus?“
Zunächst: Das deutsche Arbeitsrecht definiert „Sonderurlaub“ nicht. Gemeint ist landläufig die Freistellung eines Arbeitnehmers von seiner Arbeit zusätzlich zum Jahresurlaub. Es gibt keinen Anspruch auf zusätzliche Freistellung. Es ist aber durchaus üblich, Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen zur unbezahlten Freistellung bei wichtigem Grund abzuschließen, sofern die Freistellung nicht den Betriebsablauf stört. Üblich sind hier z. B. zwei Tage Sonderurlaub bei Tod eines Kindes, eines Elternteils oder des Ehepartners. Beim Tod anderer Verwandter wie Geschwister, Großeltern oder Schwiegereltern wird meist kein Sonderurlaub gewährt. Dann muss regulärer Urlaub beantragt oder eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert werden. Andere Regelungen gelten im öffentlichen Dienst.
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AUSGABE: PP 11/2017, S. 9 · ID: 44799928