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ArbeitsrechtWie zeitgenau muss die Arbeitszeiterfassung sein?

05.09.20242 Min. Lesedauerbeantwortet von RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de

Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Arbeitszeiterfassung gelesen (PP 05/2023, Seite 6 ff.). Ich finde darin aber keine Angaben darüber, wie genau die Arbeitszeiterfassung sein muss. Ist eine minutengenaue Dokumentation erforderlich?“

Antwort: Die Antwort ergibt sich aus § 16 Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz Arbeitszeitgesetz (ArbZG): „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (…)“.

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AUSGABE: PP 12/2024, S. 15 · ID: 50143046

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