Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Häufige Kurzzeit-AU kann Kündigung rechtfertigen

ArbeitsrechtHäufige Kurzzeit-AU kann Kündigung rechtfertigen

18.09.20242 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Wer als Angestellter wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) ausfällt, muss mit einer personenbedingten Kündigung rechnen. Ob und in welchen Fällen diese gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob eine „negative Prognose“ besteht. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt instruktiv auf, wann dies der Fall ist (Urteil vom 07.05.2024, Az. 5 Sa 56/23).

Arbeitnehmer klagt erfolglos gegen Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 12/2024, S. 14 · ID: 50156286

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte