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  3. Heilmittelbehandlung: Leistungspflicht der PKV ist nicht auf die Gebühren der GOÄ begrenzt

Private Krankenversicherungen (PKVen) dürfen die Kostenerstattung für Heilbehandlungen nicht pauschal auf die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt/M. vom 17.11.2016 hervor (Az. 2-23 O 71/16).

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AUSGABE: PP 06/2018, S. 10 · ID: 45238904

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