Wahlleistungsvereinbarung
Nachträglicher Einwand wegen Formfehler berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung
Hin und wieder bleiben in Wahlleistungsvereinbarungen einige formelle Anforderungen unberücksichtigt (z. B. Schriftform). Auf dem Papier ist die Vereinbarung dann unwirksam. Wenn sich ein Patient über längere Zeit auf Basis einer solchen ...
