· Fachbeitrag · Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Von Elektroschrott bis Verpackung: So navigieren Unternehmen sicher durch die EPR-Compliance
von Christian Ludwig, Experte für Erweiterte Herstellerverantwortung und Gründer der PRONEXA AG
| Viele Millionen Tonnen Abfall in Europa pro Jahr ‒ besonders in den Bereichen Elektroschrott (WEEE), Batterien und Verpackungen ‒ haben die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) zu einem wichtigen Baustein des Green Deal werden lassen, zuletzt auch mit der Reform der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) Ende 2024. Doch was bedeutet das für produzierende Unternehmen? Wie können sie ihre erweiterten Herstellerpflichten sicher, aber mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand umsetzen. Das PRONEXA-Netzwerk bietet länderübergreifend Compliance-Lösungen. |
1. Zum Hintergrund der EPR und PPWR-Reform
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine EU-Richtlinie, die den Hersteller eines Produkts für den gesamten Lebenszyklus verantwortlich und haftbar macht. Die EPR-Bestimmungen gelten dabei vom Design bis zum Recycling der jeweiligen Ware. Demgemäß müssen die Verantwortlichen die Umweltbelastung ihrer Produkte über den gesamten Produktlebenszyklus eindämmen. Daher sind Hersteller und Händler im Rahmen der EPR-Compliance in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zur Rücknahme ihrer Produkte verpflichtet.
Seit den späten 1980er und frühen 1990er Jahren wurde die Gesetzgebung im Bereich EPR stetig angepasst, zuletzt bspw. durch die Reform der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) Ende 2024.
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