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  • · Fachbeitrag · Umweltversprechen rechtssicher gestalten

    Green Claims Directive auf Eis gelegt: Greenwashing bleibt trotzdem nicht ungesühnt

    | Ob „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig hergestellt“: Umweltversprechen finden sich überall ‒ auf Verpackungen, in Werbung und Berichten. Doch was ist belegt, was bloße Behauptung? Genau das will die EU-Kommission angehen: Die EmpCo verpflichtet schon heute zu mehr Transparenz bei Umweltangaben. Die geplante Green Claims Directive (GCD) sollte weiter gehen, scheiterte aber politisch. Was hätte sie verändert? Und was gilt jetzt? Der Beitrag vergleicht EmpCo, GCD und das deutsche UWG und zeigt, wie Unternehmen ihre Umweltkommunikation rechtssicher gestalten können. |

    1. Was regelt die EmpCo-Richtlinie?

    Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EU-Richtlinie 2024/825) wurde am 26.3.24 beschlossen und ergänzt die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG). Ihr Ziel ist: Verbraucher sollen vor Greenwashing geschützt und in die Lage versetzt werden, fundierte, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Konkret bedeutet das:

     

    • Verbot vager Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“, sofern sie nicht mit anerkannten Standards oder Nachweisen belegt sind.