· Fachbeitrag · Rechtssicherheit mit Lücke: Omnibus-I steht, Deutschland zögert
CSRD geschrumpft: Was das Omnibus-I-Paket für deutsche Unternehmen jetzt ändert
von Alexander Spahn, Gründer von CSR Tools, Stuttgart, www.csr-tools.com
In den letzten Monaten glich die europäische Nachhaltigkeitsregulatorik einer Achterbahnfahrt. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Omnibus-I-Paket am 16.12.25 und der nun erfolgten finalen Bestätigung durch den Rat der EU am 24.2.26 ist nun ein zentraler Knoten geplatzt: Die neuen, deutlich angehobenen Schwellenwerte für die CSRD sowie die Verschärfungen bei der CSDDD sind politisch beschlossen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine spürbare Entlastung, zugleich offenbart sich ein Umsetzungsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten. Der folgende Beitrag ordnet die finalen Schwellenwerte ein, beleuchtet die geplanten Vereinfachungen der ESRS und zeigt, warum Österreich mit dem NaBeG bereits weiter ist als Deutschland.
1. CSRD final beschlossen und auch formell rechtsverbindlich
Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU den Anwendungsbereich der CSRD fundamental neu zugeschnitten. Künftig unterliegen nur noch Unternehmen der Berichtspflicht, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Nettoumsatz von mindestens 450 Mio. EUR erzielen. Damit reduziert sich der ursprünglich geplante Anwenderkreis um rund 90 %.
Diese Entscheidung ist das Ergebnis monatelanger politischer Nachjustierungen. Während die Kommission zunächst eine moderate Anhebung vorgeschlagen hatte, ging das Parlament zwischenzeitlich noch deutlich weiter. Der nun gefundene Kompromiss liegt unter dem Parlamentsmaximum, markiert aber dennoch eine klare Abkehr von der ursprünglichen Breitenwirkung der CSRD.
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