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  • · Fachbeitrag · PPWR‑Vorgaben gezielt erfüllen

    Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ‒ Praxisnah erklärt zur Umsetzung im Unternehmen

    von Dr. Christopher Scheubel, München, www.cubemos.com

    | Die neue EU‑Verpackungsverordnung gilt ab dem 12.8.26 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und setzt einheitliche Pflichten für Design, Kennzeichnung, Wiederverwendung und Recycling fest. Der Beitrag erläutert kompakt die Rollen entlang der Wertschöpfung (Hersteller, Erzeuger, Lieferanten), die geforderten Nachweise nach Anhang VII und die wichtigsten Fristen. Dr. Christopher Scheubel zeigt, wie sich Gebühren über hohe Recyclingfähigkeit senken lassen und wie Register‑, Daten‑ und Monitoringprozesse pragmatisch aufgesetzt werden. |

    1. Hintergrund und Zielsetzung der neuen PPWR

    Die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (Product Packaging and Waste Regulation ‒ PPWR) markiert einen Systemwechsel: Sie ersetzt die bisherige Richtlinie durch eine unmittelbar geltende Verordnung. Damit gelten erstmals EU-weit einheitliche Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen ‒ von der Herstellung bis zur Entsorgung.

     

    Die PPWR gilt für alle Verpackungen und Abfälle in Industrie, Handel, Dienstleistungen, Verwaltung und Haushalten. Ihr Ziel: weniger Verpackungen, weniger Abfall. Sie verpflichtet Unternehmen, Verpackungen zu minimieren und mehr Sekundärrohstoffe einzusetzen. Als Teil der EU‑Agenda 2030 treibt die PPWR den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und zur Klimaneutralität bis 2050 voran. Sie ist seit dem 11.2.25 in Kraft und ab dem 12.8.26 weitgehend verbindlich. Die Vorgaben werden laufend konkretisiert ‒ über harmonisierte Normen und delegierte Rechtsakte. Eine Tabelle zum Download (www.iww.de/pn/downloads) zeigt, welche Verpackungsarten erfasst oder ausgenommen sind, gegliedert nach eigenständigen Verpackungen, Nebenbestandteilen und Serviceverpackungen.