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  • · Fachbeitrag · Kommt das „Heizungsgesetz 2.0“ und wenn ja, wie?

    Neuer Anlauf für das GEG: Kabinett bringt Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Das Bundeskabinett hat am 13.5.26 den Entwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG – das sog. „Heizungsgesetz“) künftig ablösen soll. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit eingeleitet, eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht jedoch noch aus. Ziel ist es, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu überlassen. Doch schon im Vorfeld der parlamentarischen Beratung regt sich heftiger politischer Widerstand gegen das Vorhaben.

    1. Vom GEG zum GModG: Wie es zum Heizungsgesetz kam

    Am 1.1.24 trat das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG, BGBl. 2023 I Nr. 280, 19.10.23) in Kraft. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen leitete Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Das GEG verpflichtet beim Einbau neuer Heizungen zum Einsatz erneuerbarer Energien. Ziel ist eine klimafreundliche Wärmeversorgung, die langfristig planbar und bezahlbar bleibt.

     

    Das GEG geht auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zurück. Beide wurden 2019 zusammengeführt. 2023 hat der Gesetzgeber das GEG erneut angepasst, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und Gebäude effizienter zu machen.