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  • · Nachricht · Kohlendioxid-Speicherungsgesetz beschlossen

    CCS kommt in die Praxis

    | Ein Schiff legt in Wilhelmshaven ab ‒ an Bord keine Waren, sondern verflüssigtes Kohlendioxid. Ziel: die Nordsee, tief unter dem Meeresboden. Was wie Zukunft klingt, wird nun Gesetz. CCS (Carbon Capture and Storage) heißt die Technik. Sie fängt CO 2 an Schornsteinen ein, kühlt und verdichtet es, transportiert es per Pipeline oder Schiff zu geologischen Formationen oder ausgeförderten Lagerstätten und speichert es dauerhaft. Durch das neue Kohlenstoffdioxid-Speicherungsgesetz kommt nun Bewegung in das deutsche Infrastrukturvorhaben und die CO 2 -Speicherstrategie. |

     

    Der gesetzliche Rahmen steht

    Der Bundestag hat am 6.11.25 die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. In Kraft tritt sie nach Zustimmung des Bundesrats und Verkündung. Die Novelle erlaubt Abscheidung, Transport und Speicherung im industriellen Maßstab ‒ zuvor war das nur zu Forschungszwecken zulässig. CO2-Leitungen und -Speicher gelten als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“, was Planfeststellung und Genehmigung beschleunigt. Offshore-Speicherung in der deutschen Nordsee wird somit möglich. An Land (Onshore) bleibt CCS eine Länderentscheidung per Opt-in.

     

    Was tut sich jetzt

    Jetzt beginnt die Umsetzung. Küstenländer und Bund klären Raumordnung und Zuständigkeiten, Unternehmen prüfen Hafen-Hubs, Leitungskorridore und erste Einspeisepunkte. Standards für Messung, Berichterstattung und Verifizierung sowie Haftungsregeln nach Schließung eines Speichers rücken auf der Agenda nach vorn.