· Fachbeitrag · Industrieemissionsrecht
IED-Novelle: Was Industrieunternehmen jetzt zu strengeren Umweltauflagen und Sanktionen wissen müssen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Mit der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) verschärft die EU die Vorgaben für genehmigungsbedürftige Industrieanlagen spürbar. Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz am 9.7.26 in geänderter Fassung beschlossen. Die Neuregelungen treten aber erst nach Zustimmung des Bundesrates und Verkündung in Kraft. Im Zentrum stehen Änderungen an der Richtlinie 2010/75/EU, die in Deutschland über das Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Verordnungen zum Immissionsschutz sowie weitere Begleitgesetze wie das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt werden sollen. Für Betreiber kommen damit mehr Berichtspflichten, strengere Anforderungen an die beste verfügbare Technik, neue UMS-Pflichten und erhöhte Haftungs- und Sanktionsrisiken hinzu.
1. Zum Hintergrund der Regulierung durch die EU
Die IED bildet seit 2010 den europäischen Rahmen für Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen.
1.1. Industrieemissionsrichtlinie (IED) von 2010
Die Industrieemissionsrichtlinie (RL (EU) 2010/75) gilt in der EU seit dem 6.1.11. Sie musste bis zum 7.1.13 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Anlagen in fast allen Industriezweigen. Ziel ist es, Umweltstandards zu vereinheitlichen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Betroffen sind etwa Anlagen der Energiewirtschaft, der Chemie, der Abfallbehandlung und der Intensivtierhaltung.
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