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  • · Fachbeitrag · EU-Parlament legt Position fest ‒ Trilog kann starten

    Update zum Omnibus-I-Paket

    | Das Europäische Parlament hat am 13.11.25 seinen Standpunkt zum sogenannten Omnibus-I-Paket verabschiedet und damit den Weg für den Beginn der Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission freigemacht. Das Paket betrifft insbesondere Änderungen an der CSRD und der CSDDD ‒ zwei Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. |

    1. Deutlich höhere Schwellenwerte

    Kern des Beschlusses ist eine Anhebung der Geltungsschwellen für die Berichtspflicht nach CSRD.

     

    • Neu gilt ein Schwellenwert von 1.750 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Jahresumsatz.
    • Nach bisherigen Berechnungen würde diese Änderung den Kreis der betroffenen Unternehmen um rund 92 % verringern.

     

    Auch die CSDDD soll nur noch für sehr große Unternehmen gelten, mit 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. EUR Umsatz als Schwellenwert. Damit bliebe die Verpflichtung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) auf wenige multinationale Konzerne beschränkt.

    2. Wegfall zentraler Anforderungen

    Neben den geänderten Schwellen sieht die Position des Parlaments weitere Streichungen und Anpassungen vor:

     

    • Klimatransitionspläne sollen vollständig entfallen.
    • Eine EU-weite zivilrechtliche Haftung ist nicht mehr vorgesehen.
    • Eine Überprüfungsklausel (Review-Klausel) entfällt ebenfalls.

     

    Damit verschieben sich zentrale Elemente früherer Entwürfe deutlich in Richtung Deregulierung.

    3. Zeitplan: Trilog bis Dezember

    Der Trilog ‒ also die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission ‒ soll laut Zeitplan am 18.11.25 beginnen. Das Ziel ist ein Abschluss der Gespräche bis zum 8.12.25.Die Ergebnisse des gesamten Omnibus-Prozesses werden allerdings erst im ersten Quartal 2026 erwartet, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt.

    4. Politische Konstellation und Meinungsbild

    Im Parlament kam die Mehrheit durch ein Bündnis der EVP-Fraktion mit rechtsextremen bzw. nationalkonservativen Gruppen zustande. Diese neue Allianz wird in politischen Beobachtungen vielfach als Novum bewertet und als Richtungswechsel innerhalb der europäischen Mehrheitsverhältnisse gesehen.

     

    Während Umwelt- und Wirtschaftsverbände das Abstimmungsergebnis teils als Abkehr von bisherigen Nachhaltigkeitszielen kritisieren, betonen Unternehmensvertreter mögliche Entlastungen und Vereinfachungen für die Praxis. Damit zeichnet sich eine deutliche Polarisierung der Debatte um die Zukunft europäischer Nachhaltigkeitsregulierung ab.

    5. Was dies für Unternehmen bedeutet

    Auch wenn der Kreis der gesetzlich verpflichteten Unternehmen kleiner würde, bleibt der Druck zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen: Größere Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen weiterhin transparente ESG-Daten und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen. Viele Fachleute gehen daher davon aus, dass freiwillige Berichterstattung und marktbasierte Standards an Bedeutung gewinnen werden, selbst wenn die rechtlichen Hürden sinken.

    6. Ausblick: Entscheidungsphase bis Jahresende

    Bis spätestens 8.12.25 sollen die Trilogverhandlungen abgeschlossen sein. Danach folgt die konsolidierte Endfassung des Gesetzestextes. Unternehmen, Fachverbände und Aufsichtsbehörden rechnen damit, dass bis Anfang 2026 Klarheit über Umfang und Übergangsfristen herrscht.

     

    FAZIT | Die Diskussion um das Omnibus-I-Paket zeigt: Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung befindet sich an einem Wendepunkt ‒ zwischen Entlastung, Verantwortung und der Frage, wie Einheitlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutzziele künftig zusammenpassen.

     
    Quelle: ID 50627460