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  • · Fachbeitrag · CO2-Grenzausgleichsmechanismus

    CBAM nach Omnibus: Wie sind Unternehmen von den Änderungen betroffen?

    von Thomas Plaß, Competence Unit Manager Sustainability & Compliance, NTT Data, München

    | Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument der EU, das im Rahmen des Green Deal verabschiedet wurde. Im Kontext der Klimaschutzbestrebungen hat der Mechanismus zum Ziel, den sogenannten „Carbon Leakage“ ‒ also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Drittländer mit schwächerem Klimaschutz ‒ zu vermeiden. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, möglichst präzise Emissionsdaten zu den Waren von ihren Lieferanten einzuholen. Der Beitrag zeigt die geplanten Änderungen und Vereinfachungen zu CBAM, die sich durch den Omnibus ergeben könnten. |

    1. Was ist CBAM

    CBAM fordert von Unternehmen in der EU, die Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Wasserstoff importieren, dass einhergehende Kohlendioxidemissionen, die in den Importen dieser Produkte aus Ländern außerhalb der EU enthalten sind, gemeldet und ausgeglichen werden müssen. CBAM ergänzt dabei das EU-Emissionshandelssystem (ETS) für CO2-Zertifikate und betrifft zunächst nur diese besonders emissionsintensiven Importwaren. Der Grenzausgleichsmechanismus birgt Herausforderungen für den Einkauf und die Lieferkette. Im Februar 2025 wurde von der EU-Kommission das Omnibus-Paket vorgestellt mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsregulierungen zu entbürokratisieren, zu verschlanken und zu vereinfachen. Insbesondere CBAM galt bis dato als eine besonders komplexe und weitreichende Regulierung.

    2. CBAM in der Übergangsphase

    Seit Oktober 2023 gilt CBAM in einer Übergangsphase mit reiner Berichtspflicht. Die dabei im Fokus stehenden Warengruppen verursachen allesamt hohe Emissionen im Herstellungsprozess. Ursprünglich ab 1.1.26 war die verpflichtende Abgabe von CBAM-Zertifikaten analog zu den Kosten gemäß des EU-ETS vorgesehen.