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  • · Fachbeitrag · Handlungsempfehlung in unsicheren Zeiten

    Omnibus strategisch nutzen statt abwarten

    von Luise Rößner, Publisher Consultants GmbH, Tutzing

    | Was lange als gesetzt galt, wird seit einiger Zeit wieder hinterfragt: Das ausbleibende CSRD-Umsetzungsgesetz und das laufende Omnibusverfahren haben viele Unternehmen verunsichert. Müssen wir jetzt berichten oder nicht? Sollen wir trotzdem mit dem Thema Nachhaltigkeit anfangen oder lieber abwarten? Lohnt es sich, in der aktuellen Situation Arbeit, Zeit und Geld zu investieren? Was können wir jetzt schon tun, trotz politischer Unsicherheiten und ohne dass die Maßnahmen irgendwann vergebens waren? Luise Rößner zeigt in diesem Beitrag Wege, Nachhaltigkeit strategisch zu nutzen. |

    1. Rolle rückwärts in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung

    Scheinbar macht die EU-Kommission aktuell eine Rolle rückwärts in Sachen Nachhaltigkeitsregulierungen. Aber ist das wirklich so? Maßgeblich vom Omnibusverfahren zur Nachhaltigkeitsgesetzgebung betroffen sind aktuell die CSRD, die EU-Taxonomie und das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD). Eine Forderung aus der Wirtschaft wurde bereits umgesetzt: In Bezug auf „Stop the Clock“ ist sich die EU einig geworden. Damit haben alle großen sowie börsennotierten kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Berichterstattung noch nicht aufgenommen haben, zwei Jahre länger Zeit, um sich auf die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Teil des Omnibusverfahrens ist auch die Anpassung der Größenklassen für Unternehmen. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen zukünftig nur noch Unternehmen berichtspflichtig werden, die folgende Schwellenwerte überschreiten:

     

    • 1.000 Mitarbeitende und