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  • · Fachbeitrag · Neuer Standard für ESG-Daten von KMU bis zu 1.000 Mitarbeitende

    Vom VSME zum VS 2026: Was KMU jetzt wissen müssen

    von Alexander Spahn, Gründer von CSR Tools (www.csr-tools.com)

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleinere und mittelständische Unternehmen steht vor einem Richtungswechsel. Was im Dezember 2024 als freiwilliger EFRAG-Standard (VSME) begann, wird mit dem Kommissionsentwurf vom 6.5.26 nun in einen EU-Rechtsrahmen überführt. Der neue „Voluntary Standard“ (VS) trägt offiziell den Titel „Sustainability Reporting Standards for voluntary use by undertakings protected by the value chain cap“ und wird kurz VS 2026 genannt. Er bleibt ein freiwilliger Standard – aber sein rechtlicher Status und sein Anwendungsbereich ändern sich deutlich. Noch bis zum 3.6.2026 können Unternehmen und Verbände Rückmeldungen über das Portal „Have Your Say“ der Kommission geben. Mit einer Verabschiedung ist frühestens im 2. Quartal 2026 zu rechnen.

    1. Zum Hintergrund: VSME und Omnibus als neuer Rahmen

    Die EFRAG veröffentlichte im Dezember 2024 den VSME, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Er soll einen schlanken, aber strukturierten Rahmen bieten, damit KMU die zunehmenden ESG-Anforderungen aus Lieferkette, Finanzierung und Vergabe erfüllen können.

     

    Im Frühjahr 2025 empfahl die EU-Kommission den VSME offiziell als Referenzstandard. Mit der Omnibus‑I‑Initiative vom Februar 2025 hob sie zugleich die CSRD-Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende an und führte die Value‑Chain‑Cap ein: CSRD‑pflichtige Unternehmen dürfen von Lieferanten und Partnern bis 1.000 Mitarbeitende nur die ESG‑Informationen verlangen, die im freiwilligen Standard vorgesehen sind. Damit wurde bereits der Weg für den VS 2026 bereitet – und kleinere Unternehmen werden vor überzogenen Datenanforderungen geschützt.

    2. Was ist der VS 2026 und was ändert sich?

    Am 6.5.26 hat die EU-Kommission den Entwurf des „Voluntary Standard“ (VS) als delegierten Rechtsakt veröffentlicht. Der Entwurf hat 29 Seiten und ist hier abrufbar: www.iww.de/s15640. Was sich konkret ändert, lesen Sie hier:

     

    • Der Standard ist freiwillig – und zugleich offiziell verankert. Unternehmen müssen nicht nach dem VS 2026 berichten. Wer sich aber dafür entscheidet, nutzt einen anerkannten Rahmen. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung: Als delegierter Rechtsakt legt der VS verbindlich fest, welche ESG-Daten CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Lieferanten verlangen dürfen.

     

    • Zugleich erweitert sich der Anwendungsbereich. Der VS 2026 richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Der bisherige VSME war deutlich enger gefasst und zielte auf Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden.

     

    • Die Modulstruktur bleibt erhalten, aber neu ist die Systematik der Datenpunkte: Sie werden als verpflichtend, bedingt verpflichtend oder freiwillig eingestuft.

     

    • Zudem führt der VS 2026 eine neue Größenschwelle ein: Einige bisher einheitlich verpflichtende Angaben sind für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden nur noch freiwillig, während umgekehrt einzelne bislang optionale Angaben zu bedingten Pflichten werden, wenn das Thema relevant ist.

    3. Inhaltliche Anpassungen im Überblick

    Datenpunkt/Thema
    Änderung
    Was das bedeutet

    THG-Intensität (B3)

    Entfällt

    Die Kennzahl Emissionen pro Umsatz muss nicht mehr angegeben werden.

    Landnutzungsmetriken (B5)

    Entfällt

    Alle Hektar-Angaben zu Standorten und Landnutzung entfallen vollständig.

    Schulungsstunden nach Geschlecht (B10)

    Entfällt

    Nur noch ein Gesamtwert je Mitarbeitenden, keine Aufschlüsselung nach Geschlecht.

    Entsorgungsquoten (B7)

    Entfällt

    Separate Entsorgungsquoten für nicht-gefährliche und gefährliche Abfälle entfallen.

    EU-Benchmark-Ausschluss (C8)

    Entfällt

    Die Angabe, ob ein Unternehmen von EU-Referenz-Benchmarks (Paris-aligned) ausgeschlossen ist, entfällt.

    Transitionsplan-Angabe (C3)

    Neu

    Unternehmen in Hochklima-Sektoren ohne Transitionsplan müssen angeben, ob und wann sie einen einführen wollen.

    Gender Pay Gap (B10)

    Geändert

    War im VSME für alle Unternehmen ab einer Größe verpflichtend. Im VS 2026 nur noch bedingt verpflichtend, sofern das Unternehmen per Gesetz dazu verpflichtet ist, diese Kennzahl zu erheben.

    Hochklima-Sektoren

    Geändert

    NACE L (Immobilien) wird durch NACE M (Freiberufliche/wissenschaftliche/technische Tätigkeiten) ersetzt.

    Praxiserläuterungen

    Geändert

    Der VSME enthielt ausführliche Guidance-Texte. Der VS 2026 ist als Rechtstext formuliert und verzichtet darauf.

    Fluktuationsrate (C5)

    Verschoben

    War im VSME als optionaler Datenpunkt in B8 für größere KMU. Im VS 2026 ins Umfassende Modul C5 verschoben.

     

    FAZIT — Wer bereits nach dem VSME berichtet oder damit begonnen hat, ist gut aufgestellt. Der VS 2026 baut direkt darauf auf, der Großteil der Datenpunkte bleibt erhalten. Die Anpassungen sind überschaubar. Der entscheidende Schritt jetzt: die Feedback-Frist bis zum 3.6.26 nutzen und sich mit den inhaltlichen Änderungen vertraut machen, bevor der Standard in Kraft tritt.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2026 | Seite 50 | ID 50841113