· Fachbeitrag · Neue Fördermittel
KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau: Neue Hebel für die ESG-Strategie
Zum 2.3.26 verbesserten das Bundesbauministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW die Konditionen im Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Die Zinssätze für Effizienzhaus-Neubauten werden deutlich gesenkt, gleichzeitig steigen die Zuschüsse für Kommunen. Damit wird der klimafreundliche Neubau für Wohnungswirtschaft, Unternehmen, soziale Träger und öffentliche Hand finanziell attraktiver – und zugleich zum Prüf- und Reportingthema für Nachhaltigkeitsmanager und Wirtschaftsprüfer.
1. Neue Konditionen im Überblick
Im Rahmen der befristet wiederaufgenommenen Förderung des Effizienzhaus 55-Standards im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gilt ab 2.3.26 ein Signalzinssatz ab 1 % effektiv pro Jahr (bei zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung). Für Neubauten im Effizienzhaus 40-Standard sinkt der effektive Zinssatz auf 0,6 % bei gleicher Laufzeit. Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, sofern sie die technischen Anforderungen des Programms erfüllen.
Voraussetzung für die Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass die Projekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem Start der neuen KFN-Förderstruktur (Klimafreundlicher Neubau) im Dezember 2025 wurden bereits mehrere zehntausend Wohneinheiten angestoßen. Möglich sind – je nach Ausgestaltung – Zuschüsse in einer Größenordnung von mehreren Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit bzw. pro Quadratmeter.
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