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  • · Fachbeitrag · Fristen, Anforderungen und Prüfung

    Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfordert umfangreiches Know-How

    von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn, www.textwiese.com

    | Im Zuge des Green Deal der Europäischen Union sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Der Aufwand ist nicht zu unterschätzen, doch es gibt Standards. Das komplexe Regelwerk der EU-Taxonomie ( www.iww.de/s10332 ) und die seit dem 5.1.23 gültige CSRD-Richtlinie ( www.iww.de/s10114 ) stecken Kriterien ab, nach denen Unternehmen ökologisch nachhaltig wirtschaften, und legen fest, welche Unternehmen ab wann betroffen sind. |

    1. Berichtspflichtige Unternehmen unterliegen Fristen

    Die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ erweitert die EU-Richtlinie „Non-Financial Reporting Directive“ (www.iww.de/s10115), die bestimmte Unternehmen mit dem Geschäftsjahr 2018 zum ersten Mal dazu verpflichtete, nicht-finanzielle Informationen in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. In der gesamten EU betraf das damals 11.700 große Unternehmen von öffentlichem Interesse, darunter Banken, Versicherungen und Aktien gesellschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR. Durch die neue CSRD-Richtlinie wächst diese Zahl rasant. Allein in Deutschland sind in den kommenden Jahren rund 15.000 Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.

     

    Staffelung / Berichtspflicht nach CSRD-Vorgaben

    Zahl der Beschäftigten und Umsatz entscheiden über den Zeitpunkt des ersten Berichts
    2025
    • Unternehmen mit Sitz in der EU, für die bereits die NFRD-Pflicht gilt
    • Berichtspflichtig für Geschäftsjahre ab dem 1.1.24
    2026
    • rechtlich große Unternehmen, die noch nicht unter die NFRD-Pflicht fallen (z. B. große Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie GmbH & Co. KGs)
    • Berichtspflichtig für Geschäftsjahre ab dem 1.1.25
    •  
    • Beachten Sie | Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen kapitalmarktorientiert ist.
    2027
    • kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Ausnahme: kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen)
    • Berichtspflichtig für Geschäftsjahre ab dem 1.1.26
    •  
    • Beachten Sie | Diese Pflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein Jahr nach hinten geschoben werden.
      

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