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  • · Fachbeitrag · Environment Social Governance (ESG)

    Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht: Ende der Flexibilität für Unternehmen

    von Dr. Sascha Genders, Würzburg

    | Die europäische Bilanz-Richtlinie in Kombination mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ausgewählte Unternehmen zur Anwendung von Standards bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Verpflichtete müssen im Lagebericht Informationen zum Nachhaltigkeitswirken der Unternehmen aufnehmen sowie erörtern, wie Nachhaltigkeit die Geschäftsentwicklung, das Ergebnis und die Lage des Unternehmens beeinflusst. Am 31.7.23 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt mit einem ersten Set an Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht. |

     

    Hinweis | Diese ESRS legen sektorunabhängig und verbindlich für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, fest, welche nachhaltigkeitsrelevanten (umweltspezifischen, sozialen und Governance-spezifischen) Informationen offenzulegen sind.

    1. Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen

    Seit einigen Jahren müssen ausgewählte Unternehmen in nicht finanziellen Berichten unternehmerische Belange rund um Umwelt, Soziales und Governance inkludieren. Die bisherig weitgehende Freiheit bzgl. aufgezeigter Informationen oder verwendeter Standards neigt sich nun dem Ende entgegen. Mit den ESRS werden einheitliche Standards als verpflichtend anzuwendende Berichtsstandards für die Berichterstattung nach der CSRD etabliert.

       

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