· Fachbeitrag · Berichtspflicht auf dem Prüfstand
Wie sich die Omnibus-1-Vorschläge auf die Praxis der Taxonomieberichterstattung auswirken
von Prof. Dr. Christian Fink, Professor für externes Rechnungswesen und Controlling an der Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain
| Anfang 2025 legte die EU-Kommission ihre sog. Omnibus-1-Vorschläge vor. Diese zielen darauf ab, die Regulatorik zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, Rechtsunsicherheiten entgegenzuwirken und rund 80 % der bislang berichtspflichtigen Unternehmen von ihrer Berichtspflicht zu entbinden. Ein Bestandteil der Vorschläge war auch der Entwurf für eine Änderungsverordnung, die die Vorgaben zu der Taxonomieberichterstattung erleichtern soll. Mit der nunmehr finalen Fassung der Delegierten Verordnung C(2025) 4568 ( www.iww.de/s14112 ) werden die bisherigen Regeln zur Taxonomie-VO angepasst. |
1. Zum Hintergrund der Omnibus-1-Vorschläge
Am 26.2.25 stellte die EU-Kommission im Rahmen ihrer Omnibus-Initiative erste Änderungsvorschläge zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Sie setzt damit Empfehlungen des Draghi-Berichts 2024 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen um. Ihr im Frühjahr veröffentlichter „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ sieht vor, den Aufwand für Unternehmen mit den neuen Vereinfachungspaketen („Simplification Omnibus Packages“) um mindestens 25 % zu senken.
Kern der Omnibus-1-Vorschläge sind die Entwürfe zweier Änderungsrichtlinien:
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