01.02.2013 · Fachbeitrag aus PIStB · Fiktive Quellensteuer
Das FG Münster hatte sich jüngst mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der fiktiven anrechenbaren Quellensteuer für Zinserträge nach Art. 24 DBA-Portugal zu befassen. Ergebnis: Die Bemessungsgrundlage für fiktive portugiesische Quellensteuer ist nicht um Wechselkursverluste zu mindern (FG Münster 29.6.12, 4 K 288/10 F, rkr., Abruf-Nr. 130378 ):
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30.01.2013 · Nachricht aus PIStB · Ausländische Streubesitzdividenden
Bund und Länder verhandeln weiter über die Neuregelung zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer im SEPA-Begleitgesetz, zum Datenschutz im Meldegesetz, zur Fusionskontrolle der Krankenkassen im Wettbewerbsgesetz und zur Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden für ausländische Unternehmensbeteiligungen (Bundesrat, Pressemitteilung 10/2013 vom 29.1.13).
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28.01.2013 · Fachbeitrag aus PIStB · Umsatzsteuer
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung ist die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen von der Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistungsempfängers abhängig. Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH hin hat der EuGH hierzu jedoch jüngst geurteilt, dass die Exportsteuerbefreiung auch dann zu gewähren ist, wenn der Exporteur trotz Durchführung aller ihm zumutbaren Maßnahmen die USt-IdNr. nicht erhalten habe, aber auf andere Weise belegen ...
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18.01.2013 · Nachricht aus PIStB · Spanien
Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zulässige Maß anwendet, hat Spanien gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Spanien wendet einen ermäßigten Steuersatz auf Kategorien von Gegenständen an, die weiter sind als die von der Mehrwertsteuerrichtlinie für den Bereich der Arzneimittel und der medizinischen Geräte vorgesehenen (EuGH, Pressemitteilung vom 17.1.13 zum Urteil C-360/11 vom 17.1.13)
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09.01.2013 · Nachricht aus PIStB · Einkommensteuer
Wird für einen deutschen Grenzgänger in der Schweiz Vorsorgekapital, das durch als Arbeitslohn zu qualifizierende Arbeitgeberbeiträge gebildet wurde, von einer Versorgungsstelle auf eine andere Versorgungsstelle übertragen, ist dieser Übertragungsvorgang nicht erneut als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren; für einen sonstigen Einkommenstatbestand fehlt es für die Besteuerung am erforderlichen Zufluss – so der BFH (13.11.12, VI R 20/10, Abruf-Nr. 130037 ).
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