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  • 15.10.2018 · Nachricht · Video-Beitrag

    Verzicht auf die Zulassung und Anstellung beim Erwerber

    Besteht die Gefahr, dass die Praxis wegen Überversorgung stillgelegt werden könnte, so gilt der Verzicht auf die Zulassung und Anstellung beim Erwerber als „Königsweg“. Doch Vorsicht, hier ist die Drei-Jahre-Regel des BSG zu beachten.