15.10.2018 · Nachricht · Video-Beitrag
Verzicht auf die Zulassung und Anstellung beim Erwerber
Besteht die Gefahr, dass die Praxis wegen Überversorgung stillgelegt werden könnte, so gilt der Verzicht auf die Zulassung und Anstellung beim Erwerber als „Königsweg“. Doch Vorsicht, hier ist die Drei-Jahre-Regel des BSG zu beachten.
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