· Fachbeitrag · Vermögensplanung
Das Altersvorsorgedepot als Gegenstand der steuerlichen Beratung
von Thomas Schneider, Essen
Zum 1.1.27 wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge neu geordnet: Das Altersvorsorgedepot soll die bisherige Riester-Förderung schrittweise ablösen und den langfristigen Kapitalaufbau über Fonds, ETFs und andere Wertpapiere erleichtern. Neu ist vor allem der erweiterte Kreis der Förderberechtigten: Auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können künftig profitieren. Der Beitrag zeigt, welche Hinweise Steuerberater Mandanten geben können, ohne Anlageberatung zu betreiben.
1. Überblick über das Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot (kurz: AV-Depot) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge in Deutschland, das ab dem 1.1.27 eingeführt wird. Es soll die Riester-Rente weiterentwickeln und Menschen helfen, langfristig Vermögen am Kapitalmarkt aufzubauen, um die Rentenlücke zu verkleinern. Es ist zweckgebunden und dient daher ausschließlich dem langfristigen Vermögensaufbau für den Ruhestand – im Gegensatz zu einem normalen Wertpapierdepot. Das eingezahlte Geld wird in Wertpapieren wie ETFs, Fonds oder Anleihen angelegt – ohne klassische Garantiezusage, dafür mit höheren Renditechancen.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Personen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen wollen – insbesondere an Menschen, die langfristig am Kapitalmarkt partizipieren wollen und bereit sind, auf garantierte Mindestrenten zu verzichten und dafür aber höhere Renditechancen nutzen. Es soll die gesetzliche Rente und andere Vorsorgebausteine (betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen etc.) ergänzen, aber nicht ersetzen.
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