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  • · Fachbeitrag · Praxisbewertung

    Multiplikatorverfahren oder Ertragswertmethode‒ mehr als nur Ansichtssache

    von Dipl.-Kfm. Reiner Löbbers, WP StB Rechtsbeistand;externer Berater bei Glawe Köln

    | Obwohl sich das Ertragswertverfahren in der Bewertungspraxis durchgesetzt hat, gelten vielen (Verkäufern) Multiplikatorverfahren immer noch als „bewährte Praktikerverfahren.“ Das Grundproblem: Multiplikatorverfahren sind vergangenheitsorientiert. Dies entspricht der Sicht des Veräußerers, der gerne einen Preis für sein Lebenswerk hätte, nicht aber der Sicht des Erwerbers, der sich fragt, ob er mit den Überschüssen aus der Praxis Kapitaldienst und Lebenshaltung finanzieren kann. |

    1. Multiplikator-Verfahren

    Multiplikatorverfahren sind einfach zu handhaben, da man in kurzer Zeit einen groben Anhaltspunkt für den Wert der Praxis erhält. Der Jahresnettoumsatz wird mit einem „branchenüblichen“ Faktor multipliziert, dessen Höhe aus den in der Vergangenheit realisierten Veräußerungspreisen bei Praxisverkäufen abgeleitet wird. Der so errechnete Goodwill wird ergänzt um das materielle Praxisvermögen (Substanzwert oder Vermögensstatus). Der so ermittelte Praxiswert kann aber nie mehr als ein erster Einstieg in konkrete Kaufpreisverhandlungen sein.

     

    1.1 Der nachhaltig übertragbare Jahresnettoumsatz

    Im ersten Schritt ist der nachhaltige übertragbare Jahresnettoumsatz als Summe der Jahresnettoumsätze aller Mandanten am Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der in der BWA bzw. GuV ausgewiesene Jahresnettohonorarumsatz ist daher ggf. zu korrigieren. Die gebuchten Umsätze der letzten drei bis fünf Jahre geben dafür wichtige Hinweise auf die Nachhaltigkeit und die erwartbare Entwicklung der Umsätze.

       

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