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  • · Fachbeitrag · medizinische Versorgungszentren

    Ein kurzer Blick auf die Entwicklung seit 2004

    von Dipl.-Volkswirtin Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)

    | Durch überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisnetze ist es um die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ruhiger geworden, die zum 1.1.04 als zusätzliche Versorgungsform im Rahmen des GMG (GKV-Modernisierungsgesetz) eingeführt wurden. Der Beitrag gibt eine Bestandsaufnahme zum MVZ und einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungen. |

    1. Entwicklung seit der Einführung zum 1.1.04

    Das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts (VÄndG) hat zum 1.1.07 u.a. zwei einschneidende Änderungen für die MVZ gebracht: Zum einen können auch Vertragsärzte angestellte Ärzte beschäftigen. Zum anderen entfiel die Privilegierung des § 103 Abs. 4a S. 4 SGB V für die nach dem 1.1.07 in einem MVZ angestellten Ärzte. Zuvor konnte ein angestellter Arzt, der mindestens fünf Jahre in einem MVZ beschäftigt war, trotz Zulassungsbeschränkung eine eigene Zulassung erhalten. Dies und die vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten für Vertragsärzte haben sich jedoch nicht negativ auf die zahlenmäßige Entwicklung der MVZ und der dort angestellten Ärzte ausgewirkt.

     

    1.1 Entwicklung der MVZ insgesamt

    Die ersten statistischen Zahlen liegen für das III. Quartal 2004 vor, die letzten für das II. Quartal 2010. Demnach ist die Anzahl der MVZ seit Einführung zum 1.1.04 von 17 Zulassungen kontinuierlich und ohne Einbrüche in 2007/2008 auf 1.567 Zulassungen angestiegen. Pro Quartal werden etwa 50 bis 70 MVZ gegründet.

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