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  • · Fachbeitrag · Hochwasserschäden bei Praxen

    Wie sind Aufräumkosten und Entschädigungen steuerlich zu behandeln?

    von StB vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und StB Dipl.-Finw. Julia Kekule, Köln, www.bischoffundpartner.de

    | Praxen, die vom Hochwasser betroffen sind, hatten in den letzten Wochen mit existenziellen Problemen zu kämpfen. Jetzt stellt sich für viele Betroffenen die Frage, wie sich die Schäden, deren Beseitigung und Entschädigungsleistungen steuerlich auswirken. |

    1. Beseitigung von Hochwasserschäden

    Grundsätzlich können die Kosten der Beseitigung von Hochwasserschäden und des Wiederaufbaus der Praxis sofort als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden. Darunter fallen auch Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden am Grund und Boden.

     

    • Beispiele
    • Erneuerung der Hofbepflasterung
    • Verputz von Wänden
    • Kosten der Beseitigung zerstörter Einrichtung
       

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