Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Unternehmer, die nur im Ausland ansässig sind, können die Kleinunternehmerregelung nicht beanspruchen

    | Die Kleinunternehmerregelung ist auf solche Unternehmer beschränkt, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind (BFH 12.12.19, V R 3/19). |

     

    Die Klägerin ist italienische Staatsangehörige und lebte in den Streitjahren 2013 und 2014 in Italien. An einer Wohnung im Inland, die ihrem Vater gehörte, stand ihr ein Nießbrauchsrecht zu. Sie vermietete die Wohnung kurzfristig über Internetportale. Das FA ging davon aus, dass die Klägerin aufgrund der Kurzfristigkeit der Vermietungen steuerpflichtige Leistungen erbracht habe. Die Klägerin sei nicht zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung berechtigt, da sie in den Streitjahren in Italien ansässig gewesen sei.

     

    Zu der Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der in einem Mitgliedstaat eine Wohnung steuerpflichtig vermietet und dabei aber in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann, bezieht sich auf die Entscheidung des EuGH (26.10.10, C-97/09). Danach beschränkt sich die Kleinunternehmerregelung auf Unternehmer, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind. Ferner ist die Vermietung einer Wohnung jedenfalls für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung weder als ansässigkeits- noch als niederlassungsbegründend anzusehen.

    Quelle: ID 46928667

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents