· Nachricht · Umsatzsteuer
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musikkurse zur Förderung kranker oder behinderter Menschen
| Musikkurse zur Förderung kranker oder behinderter Menschen eines Diplom-Sozialpädagogen für gemeinnützige Organisationen sind nicht umsatzsteuerfrei (FG Schleswig-Holstein 8.11.17, 4 K 127/13). |
Der Kläger, ein freiberuflich tätiger Diplom-Sozialpädagoge, führte für gemeinnützige Organisationen Musikkurse mit Kleininstrumenten zur Förderung kranker oder behinderter Menschen durch. Der Förderungsbedarf wurde dabei durch die betreuende Organisation auf der Grundlage von Hilfeplänen ermittelt. Der Kläger entwickelte dann in Abstimmung mit den Betreuern ein Konzept. Er ging davon aus, im Wesentlichen umsatzsteuerfreie Leistungen zu erbringen und im Übrigen unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen.
Das FG Schleswig-Holstein sah das nach umfänglicher Prüfung der infrage kommenden Normen anders:
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