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  • · Fachbeitrag · Übertragung von Wirtschaftsgütern

    Vermögensübertragungen zwischen Personengesellschaften und die Körperschaftsklausel

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    | Das LfSt Niedersachsen (31.3.25, S 2241-St 222/St 221-3035/2022) hat aktuelle Rechtsgrundsätze zum rückwirkenden Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß durch die Körperschaftsklausel ausgegeben. Die Einzelheiten betrachtet PFB für Sie nachfolgend. |

    1. Überführung versus Übertragung von Wirtschaftsgütern

    Nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG müssen einzelne Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn sie aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. überführt werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Überführung aus einem eigenen Betriebsvermögen des Stpfl. in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt sowie für die Überführung zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen bei verschiedenen Mitunternehmerschaften.

     

    Nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt der Buchwertansatz ferner bei der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern oder bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten (tauschähnlicher Vorgang), und zwar bei folgenden Vorgängen: