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  • · Nachricht · Sozialversicherungsrecht

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

    | Eine Pflegefachkraft in einem Pflegeheim ist regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ( LSG Hessen 16.5.17, L 1 KR 551/16 ). |

     

    Der Pfleger trug kein Unternehmerrisiko (feste, nicht erfolgsabhängige Vergütung) und war weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Heims eingegliedert:

     

    • der Wohnbereichsleitung untergeordnet,

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