14.03.2016 · Fachbeitrag · REalteilung
Einbringung in beteiligungsgleiche Personengesellschaften
| Werden die Anteile einer Personengesellschaft in andere Personengesellschaften, an denen die selben Personen beteiligt sind, eingebracht und erfolgt anschließend eine Realteilung der Ursprungsgesellschaft, ist dieses unter Buchwertfortführung möglich (BFH 16.12.15, IV R 8/12). |
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