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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung

    Zusammenfallen von fehlerhafter Leistungsabrechnung und Überschreitung der Jobsharing-Obergrenze

    | Fallen fehlerhafte Leistungsabrechnung und Überschreitung der Jobsharing-Obergrenze zusammen, muss die Honorarrückforderung wegen Überschreitung der Jobsharing-Obergrenze nicht voll auf die Honorarforderung wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung angerechnet werden. Eine anteilige Berücksichtigung ist auch möglich (BSG 13.2.19, B 6 KA 58/17 R). |

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