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  • · Fachbeitrag · Oktober 2018

    Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

    | Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf pfb.iww.de . |

     

    • Video-Beitrag ‒ Anstellungsgenehmigung in der Berufsausübungsgemeinschaft: Die Genehmigung zur Anstellung eines angestellten Arztes nach § 95 Abs. 9 SGB V wurde von den Zulassungsausschüssen dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG erteilt. Die Arztstelle war also dem einzelnen Vertragsarzt als Gesellschafter zugeordnet. Das BSG (4.5.16, B 6 KA 24/15) hat entschieden, dass die Anstellungsgenehmigungen nicht mehr dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG zu erteilen sind, sondern der BAG als solcher. Das hat auch Auswirkungen auf den Gesellschaftsvertrag der BAG (Nachricht vom 10.9.18).

     

    • Berufsordnung ‒ Geldstrafe wegen überhöhten Gutschriften für Anwendungsbeobachtungen: Nach § 32 Abs. 1 S. 1 BO-Ärzte ist es Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Anwendungsbeobachtungen. Eine unangemessen hohe Vergütung je Anwendungsbeobachtung verstößt gegen das Zuwendungsverbot nach § 32 BO-Ärzte und kann mit einer Geldbuße bestraft werden (Berufsgericht für Heilberufe Berlin 18.5.18, 90 K 7.15 T, Beschluss, Nachricht vom 31.8.18).
     

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