02.10.2026 · Fachbeitrag · Nettolohn-Optimierung
Anrufungsauskunft des Arbeitgebers ist für die Veranlagung des Arbeitnehmer belanglos
Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG hat im Veranlagungsverfahren der Arbeitnehmer keine Bindungswirkung. Diesen Grundsatz hat der BFH (9.4.26, VI R 1/24) bestätigt. Der aktuell entschiedene Fall dürfte zwar materiell-rechtlich nur wenige Steuerpflichtige betreffen. Doch die verfahrensrechtlichen Hinweise sind allgemein gültig und werden auch für viele Fälle der Nettolohn-Optimierung Bedeutung haben.
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