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  • 21.09.2026 · Fachbeitrag · Nebenberuf und Liebhaberei

    Wenn Gewinne nach der Pensionierung vorhergehende Verluste kompensieren

    Steuerlich anzuerkennende Verluste aus einer selbstständigen, im Nebenberuf betriebenen Tätigkeit als Steuerberater können im Einzelfall vorliegen, wenn es der Steuerpflichtige mit nachvollziehbarer Begründung ablehnt, bis zu seiner Pensionierung im Hauptberuf Maßnahmen zur Steigerung der Rentabilität zu ergreifen, und wenn es wegen der objektiv geringen Höhe der Verluste möglich erscheint, dass er den aufgelaufenen Gesamtverlust nach seiner Pensionierung innerhalb weniger Jahre vollständig ausgleichen und von da an Gewinne erzielen wird (BFH 21.4.26, VIII R 26/23).