· Fachbeitrag · Nachfolge
Entgeltlichkeit bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
Zahlungen der Gesellschaft an einen Kommanditisten, die zwar mit Zustimmung aller Gesellschafter, aber ohne betriebliche Veranlassung erfolgen, können steuerbilanziell nicht zum Ausweis eines Rückforderungsanspruchs der Gesellschaft gegen den Kommanditisten führen. Es handelt sich um Entnahmen, die grundsätzlich allen Gesellschaftern anteilig unter Minderung ihrer Kapitalkonten zuzurechnen sind ( BFH 15.1.26, IV R 25/23 ).
1. Sachverhalt
Die Klägerin war eine KG. Kommanditisten der Klägerin waren fünf natürliche Personen; Komplementärin war eine GmbH. Die Klägerin führte für ihre Gesellschafter ein Kapitalkonto, ein Darlehenskonto und ein Verlust-Sonderkonto. Kommanditist (A) verstarb im Jahr 2018. Er hatte seinen Gesellschaftsanteil mit schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung auf eine Stiftung unentgeltlich übertragen. Nach einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass die Stiftung im Zusammenhang mit der Übertragung des Mitunternehmeranteils des A dessen schuldrechtliche Darlehenskonten abgelöst hat. Diese Ablösung stellte aus Sicht des FA eine Kaufpreiszahlung dar. Einspruchs- und Klageverfahren gegen die geänderten Bescheide verliefen erfolglos.
2. Entscheidungsgründe
Die Revision der Klägerin ist begründet. Es erfolgte keine entgeltliche Übertragung des Kommanditanteils auf die Stiftung.
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